Winterdienste
Dazu gehört:
- die Durchführung der Schnee- und Glatteisbekämpfung auf der Grundlage der Straßenverkehrsordnung,
- die Entfernung von Schnee und Eis, maschinell durch den Einsatz von Pickup mit Schneeschilder und Streugeräte oder per Hand,
- die Beseitigung und Entsorgung von Streugut nach der Winterperiode oder im definierten Bedarfsfall.








